Rechtsanwälte Büttner, Schittko, Springmann

Bürogemeinschaft

Seit 2018 bin ich in einer Bürogemeinschaft mit zwei anderen Rechtsanwälten. Wir ergänzen uns von den Fachgebieten und können Ihnen so eine hohe Beratungsqualität, auch fachübergreifend bieten.

RAin Annabell Sybille Büttner
RA Peter E. Springmann

Rechtsanwältin Annabell Sybille Büttner
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Industrialisierung 4.0, Künstliche Intelligenz

Frau Büttner ist auf die Beratung und Vertretung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie von kleinen und mittelgroßen Unternehmen spezialisiert. Dabei zählen sowohl Startups als auch traditionsreiche Unternehmen zu ihren Mandanten. Sie bearbeitet für Sie die Gebiete Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, allgemeines Vertragsrecht und Arbeitsrecht sowohl gerichtlich wie außergerichtlich. In diesem Rahmen betreut sie Sie beispielsweise bei Ihrer Firmengründung, bei der Führung Ihrer Handelsgeschäfte, bei dem Entwurf und der Prüfung Ihrer Verträge sowie bei der Auseinandersetzung mit Ihren Arbeitnehmern.

Ein besonderes Interessensgebiet von Frau Büttner liegt in der Industrialisierung 4.0 und der künstlichen Intelligenz. Diese Themen werden in Zukunft für Unternehmen und Verbraucher nicht nur technische und gesellschaftliche, sondern auch weitreichende rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Zu diesem Thema stellt Ihnen Frau Büttner auch einen Blog zur Verfügung, der sich mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzt.

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Rechtsanwalt Peter E. Springmann
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV)

Herr Springmann hat sich als Fachanwalt für Erbrecht auf den Schutz des Familienvermögens (asset protection) durch Vorsorgemaßnahmen zu Lebzeiten und von Todes wegen spezialisiert. Dazu gehören die rechtssichere und steuerlich optimale Gestaltung eines Testaments, um die eigenen Wünsche auch postmortal umzusetzen, ebenso wie Regelungen zu Lebzeiten (z.B. Übergabeverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Eheverträge, einvernehmliche Ehescheidungen).

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